Compliance Schulung für MitarbeiterInnen in der Wohnungswirtschaft

Compliance in der Wohnungswirtschaft

Beim Thema Compliance kommen uns Themen wie Bilanzfälschung, Schmiergeldaffären und Unterschlagungen in den Sinn. Auch wenn wir bei diesen Begriffen nicht sofort an die Wohnungswirtschaft denken, gibt es dort ebenso Risiken, die sowohl zu materiellen als auch zu Imageschäden der Unternehmen führen können. Der „Griff in die Kasse“, die Verwendung von betrieblichen Mitteln für private Zwecke, die Annahme und Gewährung von Geschenken (Stichwort Vermietung und akute Wohnungsknappheit), Einladungen, Kick-backs von Geschäftspartnern und Preisabsprachen zu Lasten des Arbeitgebers bei Bauprojekten, all dies sind mögliche Vorgänge, die in Wohnungsunternehmen vorkommen können. Und insbesondere wenn mit öffentlichen Geldern, zum Beispiel bei kommunalen Wohnungsunternehmen umgegangen wird, hat das strikte Einhalten von Compliance-Regelungen oberste Priorität. Und bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung ist auch das Thema Geldwäsche relevant.

Für den Begriff Compliance finden sich ganz unterschiedliche Definitionen. Weder in den Gesetzen noch in der Literatur hat sich eine einheitliche Definition durchgesetzt. Im Grunde geht es aber immer um die Einhaltung von Regeln.

Compliance ist die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote sowie unternehmensinterner Regelungen und Anweisungen begründen.

GdW Arbeitshilfe 78

Zu den Anforderungen an eine Compliance Organisation zählen das Erkennen und die Prävention von dolosen Handlungen im Unternehmen und die Vermeidung von Haftungsrisiken.

Compliance und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden. Denn ohne funktionierenden Datenschutz kann eine Unternehmung nicht compliant sein. Weitere compliance-relevante Themen im Immobilienbereich sind: Betrug, Korruption / Bestechung, Unterschlagung, unlauterer Wettbewerb , Preisabsprachen, Schwarzarbeit, Arbeitsschutz, Baustellenschutz, Baulogistik, Brandschutz und Umweltschutz.

Vermeidung von Haftungsrisiken

Die eingangs genannten Vorfälle lassen erkennen, dass Compliance sich nicht nur an die Organmitglieder (Vorstände und Aufsichtsräte) richtet sondern auch die Mitarbeitenden – je nach Einsatzgebiet – betroffen sein können und entsprechend zu schulen sind.

Die Unternehmensleitung hat dabei zusätzlich die Aufgabe, eine Organisation für die Belegschaft einzurichten und diese zu überwachen. Dazu zählt auch das Hinweisgeber-System. Doch damit Mitarbeitende fehlerhaftes Verhalten melden können, müssen Kenntnis und Wissen vorhanden sein. Dazu braucht es Schulungen, die die Mitarbeitenden über geltendes Recht informieren.

Schulung von Mitarbeitenden mittels eLearning

Bei Schulungsthemen, die die ganze oder überwiegende Teile der Belegschaft betreffen und bei denen der Nachweis der Schulungsdurchführung wichtig ist, haben sich e-Learning Formate durchgesetzt. Die Vorteile insbesondere von video-basierten e-Learnings gegenüber Präsenzschulungen liegen auf der Hand:

  • Jederzeit und beliebig oft abrufbar
  • Von jedem Ort (mobil, Büro und Home-Office)
  • Micro-Learning (kurze Lerneinheiten)
  • Flexibel in den Berufsalltag integrierbar (Workplace Learning)
  • Keine Reisekosten
  • Keine Reisezeit
  • Kostengünstig
  • Minimale organisatorische Aufwände (keine Raumbuchung, keine Einladung etc)
  • Dokumentation der Durchführung
  • Nachweis des erreichten Lernerfolgs

Themen in der Schulungsreihe

Einführung

  • Was ist Compliance?
  • Sinn und Zweck von Compliance
  • Pflicht zur Einführung von Compliance
  • Verantwortung der Organe
  • Wie ist Compliance umsetzbar?

Risikofelder in der Wohnungswirtschaft

  • Typische Risikofelder
  • Risikofeld Wohnungsvergabe
  • Risikofeld Zuwendungen

Organisationsmaßnahmen

  • Organisationsmaßnahmen Teil 1
  • Organisationsmaßnahmen Teil 2
  • Compliance in der Belegschaft
  • Risikomanagement-System
  • Internes Kontroll-System IKS

Lernplattform

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